Klasse A2 (ab 18 Jahren)

Beim Motorradführerschein hat sich zum 19. Januar 2013 so einiges geändert.

Mit 18 Jahren darf man jetzt schon richtige "starke" Bikes bis 48 PS fahren. Wenn Du den Führerschein der Klasse A1 oder 1b hast oder wenn Du Deinen PKW-Führerschein vor dem 01. April 1980 erworben hast, dann benötigst Du keine Theorie-Prüfung.

 

ONLINEANMELDUNG

 

Bei uns erhältst Du Deinen persönlichen Führerscheinantrag. Du benötigst außerdem:

  • 1 biometrisches Passbild
  • Bescheinigung über einen Sehtest vom Optiker
  • bei Ersterwerb Bescheinigung über die Teilnahme an einem "Erste Hilfe Kurs" 

 

Die Ausbildung und Prüfung der Klasse A2 beinhaltet:

  • 12 x Theorie + 4 x Theorie Motorrad-Spezial 
  • Praktische Fahrstunden zzgl. mindestens 12 Sonderfahrten (5 Überland-, 4 Autobahn-, 3 Nachtfahrten) (
  • Theorie-Prüfung
  • 60 min. Praxis-Prüfung

Bei mindestens 2-jährigem Vorbesitz der Klassen A1 oder 1b oder wenn Du Deinen PKW-Führerschein vor dem 01. April 1980 erworben hast, ist nur eine praktische Prüfung von 40 min. erforderlich. (ansonsten wie oben, jedoch nur 6 Sonderfahrten)

 

Was darfst Du dann fahren?

  • Krafträder mit Leistung max. 35 kW Verhältnis Leistung/Gewicht max. 0,2 kW/kg